Dienstleistungen

Auskünfte aus dem Melderegister

  • Beschreibung:Erteilung von Auskünften aus dem Einwohnermelderegister über Dritte.

    Antragstellung:
    Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift. Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben. Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder, dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.

  • notwendige Unterlagen:
    • Die Antragstellung muss schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen.
    • Den Antrag auf eine erweiterte Melderegisterauskunft muss begründet und mit Nachweisen belegt werden.

  • Gebühren:
    • einfache gewerbliche Melderegisterauskunft: 12,00 EUR
    • einfache private Melderegisterauskunft: 9,00 €
    • erweiterte gewerbliche Melderegisterauskunft.: ab 20,00 EUR (nach Aufwand)
    • erweiterte private Melderegisterauskunft: 12,00 €

    Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:
    • - Auskunft über Vor- und Familiennamen
    • - akademische Grade
    • - aktuelle Anschrift(en)
    • - sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

    Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen:
    • - Auskunft über Tag und Ort der Geburt
    • - frühere Vor- und Familiennamen
    • - Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
    • - Staatsangehörigkeit
    • - frühere Anschriften
    • - Tag des Ein- und Auszuges
    • - Angabe des gesetzlichen Vertreters
    • - Sterbetag und -ort

      • Schutzwürdige Belange des Betroffenen können zu einer Ablehnung des Antrages führen. Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z.B. durch Schuldtitel). Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich bezeichnete Einwohner ist der Nachweis des öffentlichen Interesses zu erbringen (z.B. durch eine Bescheinigung des Innenministers eines Bundeslandes).

      • Ansprechpartner:Frau Anna Krjutschkow
        Telefon: 05424/2318-38
        Telefax: 05424/2318-33
        eMail: krjutschkow@hilteratw.de

        Frau Helena Ostertag
        Telefon: 05424/2318-20
        Telefax: 05424/2318-33
        eMail: ostertag@hilteratw.de

        Frau Ludmilla Schneider
        Telefon: 05424/2318-20
        Telefax: 05424/2318-33
        eMail: schneider@hilteratw.de